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 Frage 17394 von 21558 
(17394) Dennis:   13.08.2015
In einer Partie "Kommandeur" (engl. Commander) befindet sich mein Kommandeur in meiner Bibliothek, und ich nutze die Entfernten Erinnerungen (Distant Memories), um ihn wieder herauszusuchen. Wird er dabei unverzüglich aus dem Exil in die Kommandozone zurückgelegt, sodass mein Gegner ihn mir gefahrlos auf die Hand schicken kann, weil er nicht mehr im Exil ist, ich aber trotzdem keine drei Karten ziehen darf? Oder würde der Kommandeur erst nach Verrechnung des Spruchs in die Kommandozone gelegt, und mein Gegner kann somit entscheiden, ob mein Kommandeur auf meine Hand geht oder ob ich drei Karten ziehe und der Kommandeur am Ende in der Kommandozone landet?
Antwort von Mario Haßler : 14.08.2015
Teile dieser Antwort sind veraltet, siehe ergänzende Antwort.

Weder noch. Wenn die Entfernten Erinnerungen verrechnet werden, befolgst du die Anweisungen Schritt für Schritt: Zuerst durchsuchst du deine Bibliothek nach einer Karte und schickst sie ins Exil. Falls es dein Kommandeur ist, kannst du von Regel 903.9 im Ausführlichen Regelwerk Gebrauch machen und ihn stattdessen in die Kommandozone legen. Nachdem du deine Bibliothek gemischt hast, kann dein Gegner dir "diese Karte" auf die Hand schicken. Es ist nicht explizit gefordert, dass die Karte im Exil gelandet sein muss oder dass sie nur von dort auf die Hand geschickt werden kann, also funktioniert das auch, wenn die Karte wie in deinem Fall in einer anderen öffentlichen Zone gelandet ist. Falls er das tut, ziehst du keine drei Karten. Das gilt auch, wenn du abermals von Regel 903.9 Gebrauch machst und deinen Kommandeur stattdessen in die Kommandozone legst, sodass er letztlich unverändert dort bleibt.

Das ist vergleichbar zu dem Fall, wenn dein Gegner etwas opfert, während die Ley-Linie der Leere (Leyline of the Void) im Spiel ist und du Es, das betrügt (It That Betrays) kontrollierst. Auch wenn die geopferte bleibende Karte niemals im Friedhof ankommt, sondern stattdessen im Exil landet, findet die ausgelöste Fähigkeit von Es, das betrügt sie dort und bringt sie bei Verrechnung unter deiner Kontrolle ins Spiel. Der Unterschied ist lediglich, dass dieser Fall durch Regel 603.6c im Ausführlichen Regelwerk abgedeckt ist, wohingegen es für die Situation in der Frage derzeit keine explizite Regel gibt (vermutlich weil sie so nur in "Kommandeur"-Spielen vorkommen kann). Auch Regel 400.7j trifft auf die Entfernten Erinnerungen nicht zu, beschreibt aber das gleiche Prinzip.

Der Vollständigkeit halber: Damit dein Kommandeur überhaupt in deiner Bibliothek sein kann, musst du dich entschieden haben, von Regel 903.9 im Ausführlichen Regelwerk keinen Gebrauch zu machen. Er kann nicht gegen deinen Willen dort gelandet sein.
Ergänzende Antwort von Mario Haßler : 04.07.2020
Gemäß den ab der Edition Magic 2021 (kurz: M21) gültigen Regeln gibt es keinen Ersatzeffekt mehr, der verhindern könnte, dass ein Kommandeur ins Exil oder auf den Friedhof bewegt wird. Dadurch geht der Kommandeur zunächst in diese Zonen, und erst mithilfe einer neuen zustandsbasierten Aktion kann er anschließend von dort in die Kommandozone bewegt werden, siehe Regel 903.9a im Ausführlichen Regelwerk.

Das ändert jedoch nichts am Kern der obigen Antwort.

Nochmal im Klartext: Während ein Zauberspruch oder eine Fähigkeit verrechnet wird, werden keine zustandsbasierten Aktionen überprüft. Bei Verrechnung der Entfernten Erinnerungen durchsuchst du also deine Bibliothek nach einer Karte und schickst sie ins Exil. Anschließend mischst du deine Bibliothek, und dein Gegner kann dir diese Karte auf die Hand schicken. Falls er das tut, ziehst du keine drei Karten. Das gilt auch, wenn es sich bei der Karte um deinen Kommandeur handelt und du jetzt von Regel 903.9b im Ausführlichen Regelwerk Gebrauch machst und ihn stattdessen in die Kommandozone legst.

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