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Das Regelbuch bietet eine leicht verständliche Einführung in das Spiel und erklärt grundlegende Spielabläufe. Besonders nützlich: das Glossar mit den wichtigsten Begriffen von A bis Z.

Das Ausführliche Regelwerk enthält sämtliche Magic-Regeln im genauen Wortlaut. Auch hier kommt man über das Glossar am schnellsten zum gesuchten Stichwort.

In der Reihe "MARIOS REGELERLÄUTERUNGEN" findest du einige Grundregeln und Spielsituationen ausführlich erläutert.

21577 Einträge wurden nach Verdammen (Condemn) durchsucht.

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(11515) Patrick :   02.06.2011
Ich greife mit meinem Ergiebigmacher (Fertilid) an, mein Gegner wirkt Verdammen (Condemn) auf ihn. Kann ich eine oder beide +1/+1-Marken entfernen und das benötigte Mana bezahlen, bevor mein Ergiebigmacher unter die Bibliothek gelegt wird?
Antwort von Tüftl: 02.06.2011
Du kannst als Antwort auf das Verdammen Spontanzauber wirken oder Fähigkeiten aktivieren. Wenn du eine +1/+1-Marke entfernst, ist der Ergiebigmacher 1/1, wenn das Verdammen verrechnet wird, und du erhältst 1 Lebenspunkt dazu. Wenn du beide Marken entfernst, wird der Ergiebigmacher in deinen Friedhof gelegt, bevor das Verdammen verrechnet wird. Er ist also nicht mehr im Spiel, wenn das Verdammen verrechnet wird, und der Spruch wird neutralisiert.

Leseempfehlung: "Kapitel 2: Zaubersprüche, Fähigkeiten und Effekte" und "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch.

Kartenanzeige (C) Wizards of the Coast
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(10295) Tom:   31.10.2010
Mein Gegner greift mich mit einer Kreatur an, die ich mit mehreren Kreaturen blocke. Daraufhin wirkt er Verdammen (Condemn) auf seine angreifende Kreatur. Bleibt der Kampfschaden dieser Kreatur auf dem Stapel bestehen?
Antwort von Flotschos : 31.10.2010
Der Kampfschaden benutzt nicht (mehr) den Stapel. Entweder wirkt dein Gegner das Verdammen noch im Blocker-deklarieren-Segment, dann ist der Angreifer im Kampfschadensegment nicht mehr im Spiel und fügt auch keinen Kampfschaden zu. Oder er wartet bis zum Kampfschadensegment, dann wird zuerst der Kampfschaden zugefügt, und er kann die Kreatur nur dann noch Verdammen, wenn sie den Kampfschaden überlebt.

Leseempfehlung: "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch und MARIOS REGELERLÄUTERUNGEN (12) – Der Kampf.

(5371) kazuya:   22.11.2008
Ich greife mit einer Kreatur an, mein Gegner spielt ein Amulett aus Bant (Bant Charm) auf den Angreifer, woraufhin ich mit einem Behindernden Licht (Hindering Light) reagiere, und mein Gegner schließlich mit Verdammen (Condemn) auf meinen Angreifer. Hat das Behindernde Licht noch ein legales Ziel, nachdem Verdammen verrechnet wurde? Ziehe ich noch eine Karte?
Antwort von Mario Haßler : 23.11.2008
Zweimal nein. Bei Verrechnung wird überprüft, ob das Ziel noch gültig ist. Das Behindernde Licht hat kein gültiges Ziel mehr, da dies ein Zauberspruch sein muss, "der dich oder eine bleibende Karte, die du kontrollierst, als Ziel hat." Die bleibende Karte, auf die das Amulett aus Bant zielte, ist nicht mehr im Spiel, also ist die Bedingung nicht erfüllt. Damit sind alle Ziele des Behindernden Lichts ungültig, und der Spruch wird (mitsamt der ungezielten Effekte) neutralisiert. Du ziehst keine Karte.

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(5033) Jalal:   24.09.2008
Ich befördere mit Verdammen (Condemn) einen gegnerischen Strandhüpfer-Nachäffer (Shorecrasher Mimic), der gerade 5/3 ist, unter die Bibliothek. Kriegt mein Gegner dann 3 Leben gemäß der aktuellen Widerstandskraft oder nur 1 Leben gemäß der ursprünglichen Widerstandskraft? Was ist, wenn er verzaubert ist, z. B. +2/+2 bekommt?
Antwort von Eiternder Goblin: 24.09.2008
Der Gegner bekommt soviel Leben, wie die Kreatur beim Verrechnen von Verdammen an Widerstandsfähigkeit hat. In deinem Beispiel also 3, wenn sie 5/3 ist, und 5, wenn sie zusätzlich +2/+2 erhalten hat. Siehe ergänzende Antwort zu Frage (483) für weitere Informationen zur Ermittlung von Stärke und Widerstandskraft einer Kreatur.

(20408) Spider Jerusalem :   18.04.2021
Mein Gegner wirkt Verdammen (Condemn) auf meinen Kommandeur. Kann ich ihn in die Kommandozone zurück legen, oder muss ich ihn unter die Bibliothek legen?
Antwort von Mario Haßler : 18.04.2021
Du kannst ihn in die Kommandozone legen, vergleiche Fragen (10511), (11864), (13260) und (16730) samt Antworten. (Du hättest diese Fragen gefunden, wenn du z. B. Kommandeur Bibliothek oben in das Feld "Suche in Fragen und Antworten" eingegeben hättest.) Die Lebenspunkte erhältst du trotzdem.

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