1. Ich opfere ihn für seine Fähigkeit, dann spiele ich Teerfeuer (Tarfire) o. ä. auf eine beliebig große Kreatur, und diese wird dann durch die Fähigkeit zerstört.
2. Ich greife mit dem Stachelgewand-Kultist an, er wird geblockt, stirbt, ich opfere ihn aber noch für seine Fähigkeit, bevor er auf den Friedhof kommt, und töte somit die Kreatur, die ihn geblockt hat.
Antwort von Arte:
11.10.2008
Diese Antwort ist veraltet, siehe ergänzende Antwort.
Beides ist möglich, allerdings ist im zweiten Beispiel die Formulierung unsauber. Im Kampfschadensegment geht zunächst der Kampfschaden auf den Stapel und wartet auf Verrechnung. Er ist damit festgelegt und wird auch zugefügt, wenn die Kreatur, von der der Schaden stammt, bei Verrechnung nicht mehr im Spiel ist. Nun kannst du die aktivierte Fähigkeit vom Stachelgewand-Kultist spielen und ihn dafür opfern. Diese erzeugt einen Ersatzeffekt, der bereits wirksam ist, wenn schließlich der Kampfschaden verrechnet wird. Siehe "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch.
Ergänzende Antwort von
Mario Haßler:
24.12.2009
Gemäß den seit der Edition Magic 2010 (kurz M10) gültigen Kampf-Regeln geht der Kampfschaden nicht mehr auf den Stapel, sondern wird zu Beginn des Kampfschadensegments gleich zugefügt. Der letzte Zeitpunkt, vorher noch Spontanzauber zu wirken oder Fähigkeiten wie die vom Stachelgewand-Kultist zu aktivieren, ist daher das Blocker-deklarieren-Segment, siehe "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch.