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 Frage 2614 von 21576 
(2614) Karl:   13.09.2007
Stimmt es, dass man bereits getappte bleibende Karten tappen kann (beispielsweise mithilfe einer aktivierten Fähigkeit)? Aus meiner Sicht ergibt dies logisch keinen Sinn, aber so habe ich es in einer Anmerkung zu einer Karte gelesen. Ist die Anmerkung falsch, oder ist da wirklich was dran?
Antwort von Mario Haßler : 13.09.2007
Das kommt darauf an, ob es sich bei dem Tappen um Kosten oder um einen Effekt handelt.

Aktivierungskosten wie "Tappe eine bleibende Karte, die du kontrollierst: [...]" kannst du nicht durch Tappen einer bereits getappten Kreatur bezahlen. Dennoch wird hier meist explizit darauf hingewiesen, dass du nur eine ungetappte Karte tappen kannst, siehe z. B. Haarsaiten-Koto (Hair-Strung Koto).

Wenn ein Zauberspruch oder eine Fähigkeit jedoch als Effekt hat, eine bleibende Karte zu tappen, dann kann der Spruch bzw. die Fähigkeit prinzipiell auch auf bereits getappte Karten gespielt werden (außer auf der Karte steht ausdrücklich, dass nur ungetappte Karten gezielt werden können). Wenn bei Verrechnung die Karte getappt ist, passiert durch das Tappen nichts weiter. Wohl aber hat der restliche Effekt Wirkung, so fügt beispielsweise der Unterweltjäger (Abyssal Hunter) auch einer bereits getappten Kreatur Schaden zu.

Übrigens ist das beim Enttappen nicht anders. Gerrards Befehle (Gerrard's Command) können auch auf eine ungetappte Kreatur gespielt werden, um ihr +3/+3 zu verleihen.

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