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 Frage 11416 von 21804 
(11416) Flow :   18.05.2011
Zu Zeiten, als der Kampfschaden in der Kampfphase noch auf den Stapel ging, konnte man mit einem Terror (Terror) zwar eine angreifende Kreatur zerstören, ihren Kampfschaden dadurch aber nicht verhindern, da dieser bereits auf dem Stapel war und auch dann zugefügt wurde, wenn die Kreatur zerstört wird. Wie vereinbart sich das aber mit einem Riesenwuchs (Giant Growth), der auf eine angreifende Kreatur gespielt wird, nachdem der verteidigende Spieler gesagt hat, dass er nicht blockt? Hier müsste doch gleichfalls der Kampfschaden bereits festgelegt sein, sodass eine Verstärkung nicht zu mehr Schaden führt, oder?
Antwort von link: 18.05.2011
Auch damals bestand die Kampfphase u. a. aus Angreifer-deklarieren-Segment, Blocker-deklarieren-Segment und Kampfschadensegment. Eine Kreatur, die vor dem Kampfschadensegment zerstört wird, fügt heute wie damals keinen Kampfschaden zu; wird sie vor dem Kampfschadensegment verstärkt, fügt sie heute wie damals mehr Kampfschaden zu. Der Unterschied besteht einzig im Kampfschadensegment selbst: Während dieses nach heutigen Regeln damit beginnt, dass der Kampfschaden zugewiesen und zugefügt wird, wurde der Kampfschaden damals nur zugewiesen und ging dann auf den Stapel; zugefügt wurde er erst bei Verrechnung, d. h. man konnte noch mit Spontanzaubern reagieren. Zu diesem Zeitpunkt gewirkt hätten die von dir genannten Sprüche tatsächlich keinen Einfluss mehr auf den Kampfschaden, der bereits auf dem Stapel auf Verrechnung wartete.

Das betrifft aber Regeln, die heute nicht mehr gültig sind. Es empfiehlt sich, stets nach den aktuellen Regeln zu spielen.

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