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 Frage 18961 von 21570 
(18961) Aiden :   12.01.2018
Wenn ich in einer Partie "Kommandeur" (engl. Commander) Brisela, Stimme der Albträume (Brisela, Voice of Nightmares) als meinen Kommandeur bestimme, habe ich ja theoretisch Sela, das gebrochene Schwert (Gisela, the Broken Blade) und Bruna, das schwindende Licht (Bruna, the Fading Light) als Vorderseite des Kommandeurs in der Kommandozone. Was passiert, wenn nun eine der beiden stirbt: Wird der Zähler für die Zusatzkosten beim erneuten Wirken dann bei jeder einzeln gezählt?

Und wie schaut das mit dem Kommandeurschaden aus: Wenn Sela einmal Schaden angerichtet hat, wird der dann gleichzeitig auch für Bruna und Brisela gewertet, oder erfolgt die Zählung getrennt?
Antwort von Midori: 12.01.2018
Teile dieser Antwort sind veraltet, siehe ergänzende Antwort.

Diese Fragen stellen sich gar nicht erst, da du Brisela, Stimme der Albträume nicht als deinen Kommandeur bestimmen kannst. Du kannst nur entweder Sela, das gebrochene Schwert oder Bruna, das schwindende Licht als deinen Kommandeur bestimmen, nicht aber deren Rückseite. Das liegt daran, dass doppelseitige Karten in allen Zonen außer im Spiel nur die Eigenschaften ihrer Vorderseite besitzen, siehe Regel 712.8a im Ausführlichen Regelwerk. Das ist vergleichbar mit Wendekarten, die in Zonen außerhalb des Spiels nur die Eigenschaften ihrer normalen Kartenhälfte haben. Vergleiche Frage (13139) samt Antwort.

Sollte in einer Partie Kommandeur Sela, das gebrochene Schwert oder Bruna, das schwindende Licht dein Kommandeur sein, und sollte dieser zu Brisela, Stimme der Albträume verschmelzen, gilt diese Kreatur als dein Kommandeur. (Denke daran, dass nur Kampfschaden als "Kommandeurschaden" zählt.) Sollte Brisela das Spiel verlassen, kann nur die ursprünglich als dein Kommandeur ausgewählte Karte in deine Kommandozone gelegt werden. (Sie "stirbt" dabei nicht, da sie nicht auf den Friedhof geht.)
Ergänzende Antwort von Mario Haßler : 04.07.2020
Gemäß den ab der Edition Magic 2021 (kurz: M21) gültigen Regeln gibt es keinen Ersatzeffekt mehr, der verhindern könnte, dass ein Kommandeur ins Exil oder auf den Friedhof bewegt wird. Dadurch geht der Kommandeur zunächst in diese Zonen, und erst mithilfe einer neuen zustandsbasierten Aktion kann er anschließend von dort in die Kommandozone bewegt werden, siehe Regel 903.9a im Ausführlichen Regelwerk.

Das ändert jedoch nichts an der obigen Antwort.

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