derzeit online: 90 Besucher und keine registrierten Benutzer

Fragen und Antworten

 Informationen zu RSS-Feeds

Suche in Fragen und Antworten:    
  
Gehe zu Frage:
 
 Frage 19305 von 21574 
(19305) Lofwyr aus Bremen:   27.09.2018
Ein paar Fragen zu Etrata die Attentäterin (Etrata, the Silencer):

1. Wann wird sie in die Bibliothek gemischt: Wenn sie Kampfschaden zugefügt hat, oder wenn ein Spieler das Spiel verliert? (Die Sätze sind mit Punkten getrennt, und mir ist nicht ganz klar, was davon zu der ausgelösten Fähigkeit gehört.)

2. Wenn das Reinmischen zu der ausgelösten Fähigkeit gehört, kann ich Etrata als Reaktion auf den Trigger zurück auf die Hand bringen, richtig? Die Fähigkeit würde aber trotzdem abgearbeitet, da nicht alle Ziele entfernt werden, oder?

3. Hängt die Fähigkeit, dass der Gegner das Spiel bei drei ins Exil geschickten Karten mit Attentatsmarke verliert, von Etratas ausgelöster Fähigkeit ab? Oder könnte ich auch (wie auch immer) auf andere ins Exil geschickte Karten Attentatsmarken legen, damit die Bedingung erfüllt ist und er das Spiel verliert?
Antwort von zombiemaster: 27.09.2018
Etrata die Attentäterin hat nur eine einzige ausgelöste Fähigkeit, das ist der ganze Text in dem Absatz. Hätte sie weitere ausgelöste Fähigkeiten, würden diese jeweils in einem eigenen Absatz stehen.

Wenn die ausgelöste Fähigkeit auf den Stapel gelegt wird, wählst du eine Kreatur als Ziel, die der Spieler kontrolliert, dem Etrata Kampfschaden zugefügt hat. Bei Verrechnung der Fähigkeit befolgst du die Anweisungen Schritt für Schritt, d. h. du schickst die Kreatur ins Exil und legst eine Attentatsmarke auf sie, dann verliert jener Spieler eventuell das Spiel, und zuletzt wird Etrata in die Bibliothek gemischt.

Wie immer gilt: Nachdem die Fähigkeit ausgelöst wurde, ist es unerheblich, was mit Etrata passiert; die Fähigkeit wird auch dann verrechnet, wenn Etrata zu dem Zeitpunkt nicht mehr im Spiel ist (in dem Fall kann sie logischerweise nicht in die Bibliothek gemischt werden, aber der Rest der Fähigkeit wird trotzdem verrechnet). Das bedeutet für deine Fragen:

Zu 1.: Etrata wird bei Verrechnung ihrer ausgelösten Fähigkeit in die Bibliothek gemischt, sofern sie dann noch immer im Spiel ist, und unabhängig davon, ob die gewählte Kreatur tatsächlich im Exil gelandet ist und ob der Spieler das Spiel verliert.

Zu 2.: Zweimal ja. Der Vollständigkeit halber: Die Fähigkeit hat nur die gegnerische Kreatur als Ziel; Etrata ist selbst nicht Ziel ihrer ausgelösten Fähigkeit. Entsprechend gilt: Wenn bei Verrechnung der Fähigkeit festgestellt wird, dass die gewählte Kreatur kein gültiges Ziel mehr ist (z. B. weil sie bis dahin das Spiel verlassen hat), wird die gesamte Fähigkeit nicht verrechnet, d. h. Etrata wird nicht in die Bibliothek gemischt, und der Gegner kann durch diese Fähigkeit das Spiel nicht verlieren (siehe nächsten Punkt).

Zu 3.: Ersteres. Dein Gegner verliert das Spiel genau dann, wenn bei Verrechnung von Etratas ausgelöster Fähigkeit die Bedingung erfüllt ist (wobei es keine Rolle spielt, wie die Karten ins Exil gekommen sind und wie sie die Attentatsmarken bekommen haben). Wenn er zu einem anderen Zeitpunkt drei Karten im Exil besitzt, auf denen Attentatsmarken liegen, hat das keinerlei Auswirkungen.

Kartenanzeige (C) Wizards of the Coast
zurück zur Startseite
Werbung Games Island - Magic: the Gathering Booster, Displays & Zubehör günstig kaufen!