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 Frage 19331 von 21558 
(19331) Sibuu :   21.10.2018
Ich habe in einer Partie "Kommandeur" (engl. Commander) Etrata die Attentäterin (Etrata, the Silencer) als Kommandeur. Sie fügt meinem Gegner Kampfschaden zu, wodurch ihre Fähigkeit ausgelöst wird, mit der ich eine gegnerische Kreatur mitsamt Attentatsmarke ins Exil schicke und Etrata anschließend in die Bibliothek mische. Muss ich sie in die Bibliothek mischen, damit die Fähigkeit komplett verrechnet wird, oder kann ich sie auch in die Kommandozone legen und für {2} Mana mehr wieder ausspielen?
Antwort von Mario Haßler : 22.10.2018
Teile dieser Antwort sind veraltet, siehe ergänzende Antwort.

Letzteres. Du kannst von der Möglichkeit, deinen Kommandeur in die Kommandozone zu legen, immer dann Gebrauch machen, wenn er das Spiel verlässt, egal wohin und egal aus welchem Grund. Siehe Regel 903.9 im Ausführlichen Regelwerk. (Deine Bibliothek musst du in diesem Fall übrigens trotzdem mischen, siehe Regel 701.20d im Ausführlichen Regelwerk.)
Ergänzende Antwort von Mario Haßler : 04.07.2020
Gemäß den ab der Edition Magic 2021 (kurz: M21) gültigen Regeln gibt es keinen Ersatzeffekt mehr, der verhindern könnte, dass ein Kommandeur ins Exil oder auf den Friedhof bewegt wird.

Das ändert jedoch nichts am Kern der obigen Antwort.

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