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 Frage 19449 von 21558 
(19449) pfeiffec :   31.01.2019
Mein Blinder Jäger (Blind Hunter) wird von meinem Gegner übernommen und stirbt nun. Wer darf ihn dann spuken lassen, er oder ich?
Antwort von Mario Haßler : 31.01.2019
Es ist ein wenig kurios: Dein Gegner darf entscheiden, bei welcher Kreatur der Blinde Jäger spukt, aber wenn diese Kreatur später stirbt, bekommst du 2 Lebenspunkte dazu und wählst den Spieler, der 2 Lebenspunkte verliert.

Im Detail: Fähigkeiten, die ausgelöst werden, wenn eine bleibende Karte das Spiel verlässt, beziehen sich immer auf die bleibende Karte, wie sie zuletzt im Spiel war, siehe Regel 603.10a im Ausführlichen Regelwerk. Dort war dein Gegner der Beherrscher des Blinden Jägers, also ist er auch der Beherrscher der ausgelösten Fähigkeit, d. h. er entscheidet, bei welcher Kreatur er spuken soll, und er schickt den Blinden Jäger ins Exil, vergleiche Fragen (1282), (5232), (6686), (14523), (15220), (15459), (16671), (17378) und (18329) samt Antworten.

Wenn die gewählte Kreatur später stirbt, wird die Fähigkeit vom Blinden Jäger im Exil ausgelöst. Eine Karte im Exil hat keinen Beherrscher, d. h. wenn nun ermittelt werden muss, wer der Beherrscher der ausgelösten Fähigkeit ist, wird stattdessen gemäß Regel 108.4a im Ausführlichen Regelwerk der Besitzer der Karte verwendet, und das bist immer noch du. Also bist du der Beherrscher der ausgelösten Fähigkeit, die dir 2 Lebenspunkte gibt und einen Spieler deiner Wahl 2 Lebenspunkte verlieren lässt.

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