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Fragen und Antworten
(8454)
cmdrKEEN
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21.01.2010 |
Ich spiele eine Karte mittels ihrer Herbeirufen-Fähigkeit aus. Wenn sie sich nicht mehr unter meiner Kontrolle befindet, wenn die Fähigkeit verrechnet wird, die dafür sorgt, dass die bleibende Karte geopfert werden soll, dann muss sie doch nicht mehr geopfert werden und bleibt dauerhaft im Spiel, oder? Ich finde, dass sich die Antworten zu den Fragen (2945) und (6700) in dieser Hinsicht widersprechen. |
Antwort von Teferi: |
21.01.2010 |
Nein. Dieser Teil der Herbeirufen-Fähigkeit (engl. evoke) lautet "Wenn diese bleibende Karte ins Spiel kommt, opfert ihr Beherrscher sie, falls ihre Herbeirufen-Kosten bezahlt wurden." Es spielt also keine Rolle, wer sie kontrolliert, wenn die Fähigkeit verrechnet wird; sie muss auf jeden Fall geopfert werden. In Frage (2945) ist die herbeigerufene Kreatur bei Verrechnung der Fähigkeit gar nicht mehr im Spiel und kann deshalb nicht geopfert werden. In Frage (6700) hat die herbeigerufene Kreatur ihren Beherrscher gewechselt, bevor die ausgelöste Fähigkeit verrechnet wird; er muss die Kreatur nun opfern. Das sind also zwei ganz unterschiedliche Situationen.
Bei solchen Fragen empfiehlt es sich grundsätzlich, sich über den Eintrag im Glossar der Ausführlichen Regeln den genauen Wortlaut der Schlüsselwortfähigkeit anzuschauen. |
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erstellt: 21.01.2010 (Inhalt)
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