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 Frage 14319 von 21799 
(14319) Predarg:   20.02.2013
Ich habe eine Kreatur des Gegners mit der Gefängnisstrafe (Prison Term) verzaubert. Nun bringt er Acht-Schwänze-und-ein-halber (Eight-and-a-Half-Tails) ins Spiel, und ich möchte die Aura an diese Kreatur anlegen. Kann mein Gegner daraufhin die Fähigkeit von Acht-Schwänze-und-ein-halber aktivieren und ihm Schutz vor Weiß geben?
Antwort von Drizzt: 20.02.2013
Wenn die Kreatur ins Spiel kommt, wird die Fähigkeit der Gefängnisstrafe ausgelöst und geht auf den Stapel. Zu diesem Zeitpunkt musst du noch nicht entscheiden, ob du die Aura an die neue Kreatur anlegen willst oder nicht. Dein Gegner kann nun die Fähigkeit von Acht-Schwänze-und-ein-halber aktivieren und ihm "auf Verdacht" Schutz vor Weiß geben, damit die Aura nicht an ihn angelegt werden kann.

Schlauer wäre es allerdings, wenn er der aktuell verzauberten Kreatur Schutz vor Weiß geben würde. Dann fiele die Gefängnisstrafe nämlich ab, weil sie etwas verzaubert, was sie nicht verzaubern darf. Sie wäre somit bereits im Friedhof, wenn ihre ausgelöste Fähigkeit verrechnet wird, und könnte nicht mehr verschoben werden.

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