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 Frage 2052 von 21803 
(2052) wolfgang aus ulm-mähringen:   22.04.2007
Ich habe neulich beim Prerelease zum ersten Mal mit einer Echo-Kreatur gepielt, und zwar wie folgt: Im 1. Zug nach dem Beschwören der Echo-Kreatur habe ich die Echokosten bezahlt. Im 2. Zug nach dem Beschwören dieser Kreatur wollte ich nochmals die Echokosten bezahlen, da sagte mir mein Gegner, dass ich die Echokosten nur im 1. Zug nach dem Beschwören zahlen müsse. Stimmt das?
Antwort von Burle 17: 22.04.2007
Dein Gegner hat Recht. Du must die Echokosten nur einmal in deinem Versorgungssegment bezahlen, und zwar dann, wenn die Kreatur seit Beginn deines letzten Versorgungssegment unter deiner Kontrolle gekommen ist.

Demnach musst du die Echokosten ein weiteres Mal bezahlen, wenn die Kreatur kurz das Spiel verlässt und dann wieder zurück kommt (z. B. durch den Weg der Geister (Ghostway)) oder wenn du eine gegnerische Echo-Kreatur übernimmst, weil dann die Echobedingung wieder erfüllt ist.

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