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 Frage 10520 von 21813 
(10520) Kartoffelkaefer aus Darmstadt:   09.12.2010
Ich habe die Kontrolle über eine Kreatur vom Gegner übernommen, die mit einem Aufgepfropftes Exoskelett (Grafted Exoskeleton) ausgerüstet ist (z. B. mit Willenskraft-Zügel (Volition Reins) oder Kontrollzauber (Control Magic)). Nun wird die Ausrüstung zerstört oder anderweitig gelöst. Muss die Kreatur geopfert werden? Wir sind uns uneinig, weil die Fähigkeit des Aufgepfropften Exoskeletts ja nach wie vor von meinem Gegner beherrscht wird, und nur die Kreatur von mir, und opfern kann man ja nur Kreaturen, die man selbst kontrolliert.
Antwort von Eisbier : 09.12.2010
Eure Vermutung ist richtig, die Kreatur wird nicht geopfert. Die ausgelöste Fähigkeit weist den Beherrscher des Aufgepfropften Exoskeletts an, die Kreatur zu opfern. Wenn diese jedoch von einem anderen Spieler kontrolliert wird, kann er sie nicht opfern, siehe "Opfern" im Glossar des Regelbuchs. Also bleibt sie im Spiel.

Interessant ist das beispielsweise beim Oger-Sachenpacker (Ogre Geargrabber), der sich das Aufgepfropfte Exoskelett ausleihen kann. In diesem Fall wird weder die Kreatur geopfert, die vorher ausgerüstet war, noch der Oger-Sachenpacker.

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