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 Frage 12114 von 21741 
(12114) Worldsac aus DD:   16.09.2011
In einer Partie "Kommandeur" ("Commander") übernehme ich mit dem Gedankenversklaver (Mindslaver) die Kontrolle über meinen Gegner während seines Zuges. In diesem Zug zerstöre ich seinen Kommandanten. Wer kann dann entscheiden, ob er in die Kommandozone oder auf den Friedhof geht?
Antwort von Mario Haßler : 16.09.2011
Teile dieser Antwort sind veraltet, siehe ergänzende Antwort.

Laut Regel 903.9 im Ausführlichen Regelwerk kann der Besitzer des Kommandeurs entscheiden, ihn in die Kommandozone zu legen, wenn er auf den Friedhof oder ins Exil gehen würde. Das wäre also dein Gegner. Da du in diesem Zug jedoch alle Entscheidungen für ihn triffst, kannst du entscheiden, ob der Kommandeur in die Kommandozone geht oder nicht.

Anders ist das lediglich, wenn der Kommandeur verdeckt ins Exil geschickt würde, hier sorgt Regel 903.10 dafür, dass er auf jeden Fall in die Kommandozone geht.
Ergänzende Antwort von Mario Haßler : 17.08.2016
Im August 2016 wurde die Regel, die sich auf einen verdeckt im Exil liegenden Kommandeur bezieht, ersatzlos gestrichen.

Das ändert jedoch nichts am Kern der obigen Antwort.

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