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Fragen und Antworten
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(1610)
Jörg
aus Ludwigshafen: |
11.11.2006 |
Eine Frage zum Kampfschaden: Ich kann eine Kreatur Schaden auf den Stapel schicken lassen und diese dann opfern, um die Kosten für Spontanzauber und aktivierte Fähigkeiten zu bezahlen, ist das richtig? Ich will nur wissen, ob ich die Regel hier richtig verstanden habe – das kommt mir so fies vor. |
Antwort von Sith: |
11.11.2006 |
Diese Antwort ist veraltet, siehe ergänzende Antwort.
Ja, das ist so. Nachdem der Schaden auf den Stapel gelegt wurde, kannst du Kreaturen für andere Effekte opfern und so den Schaden ins Leere laufen lassen. Schaden auf eine Kreatur, die nicht mehr im Spiel ist, zählt nicht als "zugefügt". |
Ergänzende Antwort von
Mario Haßler
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24.12.2009 |
Gemäß den seit der Edition Magic 2010 (kurz: M10) gültigen Kampf-Regeln geht der Kampfschaden nicht mehr auf den Stapel, sondern wird zu Beginn des Kampfschadensegments gleich zugefügt. Der letzte Zeitpunkt, vorher noch Spontanzauber zu wirken oder Fähigkeiten zu aktivieren, ist daher das Blocker-deklarieren-Segment, siehe "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch.
Also ist es nicht mehr "fies". |
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erstellt: 11.11.2006 (Inhalt)
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