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 Frage 17075 von 21838 
(17075) Cameo Wypperg :   05.04.2015
Ich habe mithilfe von Kaldras Helm (Helm of Kaldra), Kaldras Schild (Shield of Kaldra) und Kaldras Schwert (Sword of Kaldra) einen Kaldra-Kreaturenspielstein ins Spiel gebracht, der durch die Ausrüstungen 9/9 ist, unter anderem Erstschlag hat und Trampelschaden verursacht und eine Kreatur, die von ihm Schaden bekommt, ins Exil schickt. Ich greife mit ihm an, mein Gegner blockt mit einer 6/6-Kreatur. Wie viel Schaden muss ich dem Blocker zufügen, bevor ich "trampeln" darf? Bei Todesberührung genügt es, dem Blocker 1 Schaden zuzufügen, und hier ist die Mechanik ja ganz ähnlich.
Antwort von Teferi: 05.04.2015
Die ausgelöste Fähigkeit von Kaldras Schwert spielt bei der Aufteilung des Kampfschadens noch keine Rolle. Also musst du im Erstschlag-Kampfschadensegment dem Blocker mindestens 6 Schaden zuweisen und kannst den restlichen Schaden (also bis zu 3 Schaden) auf den Gegner durchtrampeln lassen, vergleiche Frage (9725) samt Antwort.

Nachdem der Erstschlag-Kampfschaden zugefügt wurde, wird die ausgelöste Fähigkeit von Kaldras Schwert auf den Stapel gelegt. Vorher wird allerdings der Spielstatus überprüft und dabei festgestellt, dass der Blocker tödlichen Schaden erlitten hat; er wird zerstört und auf den Friedhof gelegt. Wenn schließlich die ausgelöste Fähigkeit von Kaldras Schwert verrechnet wird, will sie den Blocker ins Exil schicken, was jedoch misslingt, weil er nicht mehr im Spiel ist, vergleiche Frage (761) samt Antwort.

Todesberührung (engl. deathtouch) wirkt als statische Fähigkeit hingegen schon bei der Aufteilung des Kampfschadens, da gemäß Regel 702.2c im Ausführlichen Regelwerk jede Menge an Kampfschaden als tödlicher Schaden angesehen wird. Das beeinflusst den Trampelschaden, der auf den Gegner durchkommt, wie auch die Verteilung des Kampfschadens auf mehrere Blocker.

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