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 Frage 4404 von 21799 
(4404) Thungdil Goldhand aus Rottorf:   26.06.2008
Mein Gegner greift mit einer 5/5-Kreatur an, die Lebensverknüpfung hat und Trampelschaden verursacht. Ich blocke mit einer 2/2-Kreatur. Dann kommt die Schadensverteilung, und der Kampfschaden geht auf den Stapel. Nun bringe ich meinen Blocker z. B. mit Ätherschwall (AEther Burst) auf meine Hand zurück. Schließlich wird der Kampfschaden verrechnet. Bekommt mein Gegner noch Leben durch die Lebensverknüpfung?

Wie sieht es im umgekehrten Fall aus (ich greife an, er blockt, ich entferne meinen Angreifer)?
Antwort von Mario Haßler : 26.06.2008
Das hängt im ersten Fall davon ab, wie er den Kampfschaden seines Tramplers aufgeteilt hat. Der Schaden, den er dem Blocker zugewiesen hat, kann nicht zugefügt werden, da der Blocker nicht mehr im Spiel ist; also bekommt er hierfür auch keine Lebenspunkte. Der Schaden, den er auf dich hat durchtrampeln lassen, wird zugefügt, also bekommt er entsprechend viele Lebenspunkte hinzu. (Beispiel: Er hat deinem Blocker 2 und dir 3 Schadenspunkte zugewiesen. Dann bekommt er 3 Lebenspunkte hinzu.)

Im zweiten Fall hat seine Kreatur keine Möglichkeit mehr, Schaden zuzufügen, also gibt es auch keine Lebenspunkte.
Ergänzende Antwort von Mario Haßler : 24.12.2009
Gemäß den seit der Edition Magic 2010 (kurz: M10) gültigen Kampf-Regeln geht der Kampfschaden nicht mehr auf den Stapel, sondern wird zu Beginn des Kampfschadensegments gleich zugefügt. Der letzte Zeitpunkt, vorher noch Spontanzauber wie den Ätherschwall zu wirken oder Fähigkeiten zu aktivieren, ist daher das Blocker-deklarieren-Segment, siehe "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch.

Insofern hat sich die Frage erübrigt.

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