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 Frage 5126 von 21792 
(5126) matidumi :   09.10.2008
Ich habe die Schelme der Elendraschlucht (Glen Elendra Pranksters) im Spiel. Mein Gegner greift an, ich deklariere meine Blocker. Dann spiele ich einen Zauberspruch. Kann ich nun einen meiner Blocker wieder auf die Hand nehmen, ohne dass er stirbt? Wann kann ich ihn auf die Hand nehmen, wenn er vorher noch seinen Kampfschaden verteilen soll?
Antwort von Mario Haßler : 09.10.2008
Teile dieser Antwort sind veraltet, siehe ergänzende Antwort.

Ja, das geht, und der Angreifer zählt weiterhin als geblockt, auch wenn der Blocker nicht mehr im Spiel ist. Wenn du das noch im Blocker-deklarieren-Segment tust, ist dein Blocker schon nicht mehr im Spiel, wenn der Kampfschaden ausgeteilt wird. Wenn du es im Kampfschadensegment tust, nachdem der Kampfschaden zugewiesen, aber noch nicht verrechnet wurde, wird der Kampfschaden deines verschwundenen Blockers sogar noch zugefügt.

Leseempfehlung: "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch.
Ergänzende Antwort von Mario Haßler : 28.07.2010
Gemäß den seit der Edition Magic 2010 (kurz: M10) gültigen Kampf-Regeln geht der Kampfschaden nicht mehr auf den Stapel, sondern wird zu Beginn des Kampfschadensegments gleich zugefügt. Es ist also ohne Fähigkeiten wie Erstschlag oder Doppelschlag nicht mehr möglich, eine Kreatur ihren Kampfschaden zufügen zu lassen, ohne dass sie im Gegenzug auch den Kampfschaden der anderen Kreatur erhält.

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