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Fragen und Antworten
(776)
Lukas radermacher
aus Raeren-Belgien: |
21.11.2005 |
Ich habe die Verrechnung von Kampfschaden nicht verstanden: Ich greife mit einer 3/3-Kreatur an, und mein Gegner blockt mit einer 3/3-Kreatur. Überleben beide Kreaturen oder wandern beide auf den Friedhof? |
Antwort von
GoblinKing
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21.11.2005 |
Teile dieser Antwort sind veraltet, siehe ergänzende Antwort.
Beide Kreaturen sterben. Eine Kreatur mit Stärke 3 fügt 3 Kampfschaden zu. Eine Kreatur mit Widerstandskraft von 3 hat mit 3 oder mehr Schaden tödlichen Schaden (engl. lethal damage) erhalten.
In deinem Beispiel passiert zu Beginn des Kampfschadensegments Folgendes: Jede Kreatur weist Kampfschaden in Höhe ihrer Stärke der jeweils anderen Kreatur zu. Dieser Schaden wandert auf den (gedachten) Stapel und wartet auf Verrechnung. Nun können die Spieler noch Spontanzauber oder aktivierte Fähigkeiten spielen (z. B. solche zur Schadensverhinderung oder Regeneration). Dann wird der Stapel verrechnet, letzter zuerst, bis schließlich zuletzt der Kampfschaden verrechnet wird. Nun wird der verbliebene (nicht verhinderte) Kampfschaden zugefügt, und zwar gleichzeitig, also der Schaden vom Angreifer dem Blocker und der Schaden vom Blocker dem Angreifer. Wenn nichts verhindert wurde, haben beide Kreaturen 3 und damit tödlichen Schaden erlitten, und wenn kein Regenerationseffekt gespielt wurde, werden sie nach der Schadensverrechnung auf den Friedhof gelegt.
So "auseinandergezogen" erkennt man auch, dass zwischen Zuweisen und Verrechnen eine Menge passieren kann. So kann beispielsweise der Blocker für eine andere Fähigkeit geopfert werden, aber sein bereits zugewiesener Schaden wartet dennoch auf Verrechnung. |
Ergänzende Antwort von
Mario Haßler
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24.12.2009 |
Gemäß den seit der Edition Magic 2010 (kurz: M10) gültigen Kampf-Regeln geht der Kampfschaden nicht mehr auf den Stapel, sondern wird zu Beginn des Kampfschadensegments gleich zugefügt, siehe "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch.
Das ändert jedoch nichts an dem Kern der obigen Antwort. |
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erstellt: 21.11.2005 (Inhalt)
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