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 Frage 12184 von 21804 
(12184) Knight925 aus Hessen:   24.09.2011
Ich habe den Archon der Gerechtigkeit (Archon of Justice) meines Gegners mit einer Verstandeskontrolle (Mind Control) übernommen. Im weiteren Spielverlauf stirbt die Kreatur.

Wer darf das Ziel für die Fähigkeit bestimmen? Meiner Meinung nach darf ich das tun, weil ich den Archon kontrollierte, als er auf den Friedhof ging. Die Antwort zu Frage (5232) stützt diese These. Mein Gegner (der Level 2 Judge ist und aus Mangel an Spielern zugleich als Schiedsrichter des Turniers agiert) besteht jedoch darauf, dass er die Fähigkeit kontrolliert und das Ziel wählen darf, weil der Archon auf seinen Friedhof gelegt wird. Wer hat Recht, und durch welche Regel im Ausführlichen Regelwerk wird das belegt?
Antwort von Lunte: 24.09.2011
Du hast Recht, siehe Regel 603.3a und 603.10 im Ausführlichen Regelwerk.

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