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 Frage 15556 von 21803 
(15556) Mac:   02.01.2014
Wenn mein Gegner mich mit einer Kreatur mit Lebensverknüpfung angreift (z. B. mit einer Wurmspiralmaschine (Wurmcoil Engine)), ich blocke und dann den Blocker opfere (z. B. für seine eigene Fähigkeit wie die vom Ältesten des Sakura-Stamms (Sakura-Tribe Elder) oder für eine Fähigkeit einer anderen Karte wie die vom Eingeweideleser (Viscera Seer)), dann gilt die angreifende Kreatur ja weiterhin als geblockt und fügt keinen Kampfschaden zu (sofern sie keinen Trampelschaden verursacht), und der Gegner bekommt keine Lebenspunkte durch die Lebensverknüpfung.

Gilt das nur, wenn der Blocker geopfert wird, oder könnte ich den Blocker beispielsweise auch mit einem Kurzzeitigen Flimmern (Momentary Blink) vorübergehend ins Exil schicken, damit der Angreifer keinen Kampfschaden verursacht und der Gegner keine Lebenspunkte bekommt?
Antwort von Benedikt R.: 02.01.2014
Das gilt grundsätzlich: Ein geblockter Angreifer, der im Kampfschadensegment keinen Blocker mehr hat, dem er Kampfschaden zufügen kann, fügt keinen Kampfschaden zu.

Zum einen gilt: Ein Angreifer, der geblockt wurde, zählt für den Rest der Kampfphase als geblockte Kreatur, und geblockte Kreaturen fügen dem verteidigenden Spieler keinen Kampfschaden zu.

Zum anderen gilt: Angreifer und Blocker können einander nur dann Kampfschaden zufügen, wenn sie sich im Kampfschadensegment noch im Kampf befinden. Eine Kreatur, die den Kampf (z. B. durch den Geist aus Hohlhengel (Hollowhenge Spirit)) oder das Spiel verlassen hat (egal ob ins Exil, auf die Hand, auf den Friedhof oder in die Bibliothek), fügt im Kampfschadensegment keinen Kampfschaden zu und erhält auch keinen.

Leseempfehlung: "Kapitel 3: Der Ablauf eines Spielzugs" im Regelbuch und MARIOS REGELERLÄUTERUNGEN (12) – Der Kampf.

Kartenanzeige (C) Wizards of the Coast
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