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 Frage 18115 von 21803 
(18115) BigBear:   26.08.2016
Gemäß Regel 903.9 im Ausführlichen Regelwerk darf der Besitzer eines Kommandeurs entscheiden, ihn in die Kommandozone zu legen, falls er das Spiel verlässt. Wer trifft diese Entscheidung, wenn ein anderer Spieler die Kontrolle über den Zug dieses Spielers hat (z. B. aufgrund eines Gedankenversklavers (Mindslaver))?
Antwort von blub: 27.08.2016
Karten wie der Gedankenversklaver lassen einen Spieler nicht den Zug eines anderen Spielers kontrollieren (alte Formulierung), sondern sie lassen ihn diesen Spieler in dessen nächstem Zug kontrollieren, siehe Regel 720.1 im Ausführlichen Regelwerk. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen, die dieser Spieler zu treffen hat, stattdessen von dem Spieler getroffen werden, der die Kontrolle über diesen Spieler hat, siehe Regel 720.5 im Ausführlichen Regelwerk.

Es spielt also keine Rolle, ob eine Regel oder ein Effekt den "Besitzer" oder den "Beherrscher" auffordert, eine Entscheidung zu treffen. Falls der Spieler, der eigentlich diese Entscheidung zu treffen hätte, von einem anderen Spieler kontrolliert wird, dann trifft dieser andere Spieler die Entscheidung.

Kartenanzeige (C) Wizards of the Coast
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