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 Frage 19519 von 21574 
(19519) Chris86:   01.04.2019
Ich habe meinen Kommandeur mit der Gabe der Unsterblichkeit (Gift of Immortality) verzaubert. Im nächsten Zug zwingt mein Gegner mich, ihn zu opfern, und ich lege ihn in die Kommandozone. Kommt er dann wegen der Gabe der Unsterblichkeit ins Spiel zurück?
Antwort von Havald: 01.04.2019
Die Fähigkeit der Gabe der Unsterblichkeit wird nur ausgelöst, wenn die verzauberte Kreatur "stirbt", d. h. vom Spiel auf den Friedhof gelegt wird, siehe "Stirbt" im Glossar der Ausführlichen Regeln. Damit dein Kommandeur ins Spiel zurückkommt, musst du ihn also auf den Friedhof gehen lassen und darfst ihn nicht in die Kommandozone legen, vergleiche Frage (16393) samt Antwort. (Du hättest diese Frage gefunden, wenn du hier in der Fragen-und-Antworten-Sammlung z. B. nach der Karte Gabe der Unsterblichkeit gesucht hättest.)
Ergänzende Antwort von Mario Haßler : 04.07.2020
Gemäß den ab der Edition Magic 2021 (kurz: M21) gültigen Regeln gibt es keinen Ersatzeffekt mehr, der verhindern könnte, dass ein Kommandeur ins Exil oder auf den Friedhof bewegt wird. Dadurch geht der Kommandeur zunächst in diese Zonen, und erst mithilfe einer neuen zustandsbasierten Aktion kann er anschließend von dort in die Kommandozone bewegt werden, siehe Regel 903.9a im Ausführlichen Regelwerk.

Das bedeutet: Auch wenn ein Kommandeur stirbt, werden entsprechende Fähigkeiten in jedem Fall ausgelöst. Bevor diese Fähigkeiten auf den Stapel gelegt werden, entscheidest du, ob du den Kommandeur im Friedhof lässt oder in die Kommandozone legst. Unverändert gilt, dass der Kommandeur im Friedhof sein muss, um beispielsweise von der Gabe der Unsterblichkeit zurück ins Spiel gebracht werden zu können.

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